Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Ortsgemeinde Rivenich möchte ihre Webseiten für alle Menschen gut nutzbar machen – unabhängig von Einschränkungen, Endgerät oder Hilfsmitteln.
Geltungsbereich und Rechtsgrundlage
Diese Erklärung gilt für die Webseiten rivenich.de und kita.rivenich.de.
Die Ortsgemeinde Rivenich ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Landesinklusionsgesetz Rheinland-Pfalz (InklG RP) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseiten sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit den Anforderungen vereinbar.
Barrierefrei umgesetzt sind unter anderem: klare Überschriften-Struktur, Bedienung mit der Tastatur, sichtbare Fokus-Markierung, ein Link „Zum Inhalt springen“, eine Navigation auch auf kleinen Bildschirmen, beschriftete Schaltflächen in der Fotoansicht, skalierbare Schrift und Inhalte ohne Zeitbegrenzung.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Fotogalerien: Die Fotos der Bildergalerien (Aufnahmen aus mehreren Jahrzehnten) haben keine inhaltlichen Bildbeschreibungen. Sie sind mit dem Namen der Fotoserie und einer laufenden Nummer beschriftet.
- Bebauungsplan „Auf Sordel“: Die Planzeichnung, die Zeichnungslegende und die Schnitte liegen nur als Bilddateien vor. Die textlichen Festsetzungen stehen als Text zur Verfügung.
- Luftbilder und Neubaugebiet: Die Luftbilder und der Übersichtsplan zum Neubaugebiet liegen nur als Bilddateien vor.
- Reinigungssatzung als PDF: Die PDF-Datei ist nicht barrierefrei. Der vollständige Satzungstext steht auf der Seite „Reinigungssatzung“ als Text zur Verfügung.
Gerne stellen wir Ihnen die Inhalte auf Anfrage in einer für Sie zugänglichen Form bereit, zum Beispiel per E-Mail oder im persönlichen Gespräch.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 11. September 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung der Ortsgemeinde Rivenich.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Webseiten aufgefallen, oder benötigen Sie Informationen in einer zugänglichen Form? Dann melden Sie sich gerne bei uns:
Pinnenberg 10, 54518 Rivenich
Tel.: 06508-1645
E-Mail: info@gemeinde-rivenich.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie über das Feedback in angemessener Zeit keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle wenden. Sie ist bei der Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen eingerichtet und prüft, ob Ihr Anliegen im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens gelöst werden kann.
Bauhofstraße 9, 55116 Mainz
Tel.: 06131 16-5342
E-Mail: durchsetzungsstelle@mastd.rlp.de
www.lb.rlp.de ↗
Stand: September 2026